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Blutalkoholrechner

Schätzen Sie Ihre Blutalkoholkonzentration anhand Ihrer Getränke, der Trinkzeiten und Ihres Profils.

Nur eine Orientierungsschätzung. Keine Rechtsberatung, kein Alkoholtester und kein Sicherheitstest. Verwenden Sie sie nicht, um zu entscheiden, ob Sie ein Fahrzeug führen, arbeiten, Geräte bedienen oder sicherheitskritische Tätigkeiten ausführen können.

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Die Schätzung basiert nur auf den eingegebenen Getränken und Zeiten. Dies ist keine Messung Ihrer tatsächlichen Blutalkoholkonzentration.

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Verwenden Sie diese Schätzung nicht, um zu entscheiden, ob Fahren, Arbeit, das Bedienen von Geräten oder sicherheitskritische Tätigkeiten sicher oder rechtlich zulässig sind.

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Experten-Tipp

Essen Sie vor dem Trinken eine proteinreiche Mahlzeit, um die Alkoholaufnahme zu verlangsamen und die maximale Konzentration zu senken.

* Gesetzliche Grenzwerte hängen von Land oder Region, Fahrergruppe und Fahrzeug ab. Dieses Tool kann nicht bestimmen, ob Sie rechtlich fahren dürfen.

Zuletzt aktualisiert: April 25, 2026

Schweiz — Gesetzliche Grenzwerte weltweit

Promillerechner FAQ

Was speichert das öffentliche Schweiz-Grundlagendossier für Ersttäter bei Fahrenden in angetrunkenem Zustand?

Das aktuelle öffentliche Schweiz-Grundlagendossier speichert ein Sanktionsprofil für Ersttäter, das nach Schweregrad gemäss der festgestellten Blutalkoholkonzentration unterscheidet.

  • Blutalkohol 0,5‰ bis 0,79‰: Verwarnung und Busse (Ordnungsbusse bei leichten Fällen).
  • Blutalkohol 0,8‰ und darüber: Einstufung als schwere Widerhandlung mit obligatorischem Führerausweisentzug.
  • Führerausweisentzug für mindestens drei Monate bei einer ersten schweren Widerhandlung.
  • Geldstrafe, deren Höhe von der kantonalen Behörde auf Basis des Einkommens festgelegt wird (Tagessatzsystem).
Welche Konsequenzen hat es für Neulenkende, die über 0,1‰ festgestellt werden?

Neulenkende, die über dem Grenzwert von 0,1‰ festgestellt werden, müssen mit Konsequenzen im Rahmen der Zweiphasenausbildung rechnen.

  • Der Führerausweis auf Probe kann entzogen werden.
  • Verlängerung der Probezeit.
  • Obligatorische Wiederholung von Weiterausbildungskursen.
  • Zusätzlich zu den ausweisspezifischen Folgen wird eine Busse verhängt.
Was speichert das öffentliche Grundlagendossier für schwere oder wiederholte Fälle von Fahren in angetrunkenem Zustand in der Schweiz?

Das verifizierte öffentliche Schweiz-Grundlagendossier speichert ein strafrechtliches Sanktionsprofil für qualifizierte Trunkenheitsfahrten (Blutalkohol ab 0,8‰) und für Rückfällige.

  • Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei schweren Fällen.
  • Geldstrafe berechnet nach dem Tagessatzsystem.
  • Führerausweisentzug für mindestens sechs Monate bei wiederholten schweren Widerhandlungen.
  • Führerausweisentzug für mindestens zwölf Monate nach einer zweiten schweren Widerhandlung innerhalb von fünf Jahren.
  • Unbefristeter Führerausweisentzug bei hartnäckigen Wiederholungstätern möglich.
Was passiert, wenn Fahren in angetrunkenem Zustand in der Schweiz zu Verletzungen oder Tod führt?

Wenn Fahren in angetrunkenem Zustand zu Körperverletzung oder Tod führt, wird der Fall sowohl nach dem SVG als auch nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt.

  • Fahrlässige Körperverletzung gemäss Art. 125 StGB.
  • Fahrlässige Tötung gemäss Art. 117 StGB, mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
  • Dauerhafter Führerausweisentzug ist möglich.
  • Die Alkoholbeteiligung wird bei der Strafzumessung als erschwerender Umstand gewertet.
SzenarioQualifikationFreiheitsentzugFahreinschränkungFinanzielle oder sonstige Folge
Ersttäter 0,5‰–0,79‰Leichte WiderhandlungNicht anwendbarVerwarnung; möglicher Führerausweisentzug von mindestens einem MonatBusse (Ordnungsbusse oder Busse)
Ersttäter 0,8‰ oder darüberSchwere WiderhandlungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglichFührerausweisentzug mindestens drei MonateGeldstrafe (Tagessatzsystem); obligatorische Nachuntersuchung
Neulenkende über 0,1‰Verstoss gegen die Auflagen des Ausweises auf ProbeNicht üblich im AdministrativverfahrenEntzug des Führerausweises auf Probe; Verlängerung der ProbezeitBusse; obligatorische Wiederholung von Ausbildungskursen
Wiederholte schwere Widerhandlung innerhalb von fünf JahrenWiederholte schwere WiderhandlungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglichFührerausweisentzug mindestens zwölf Monate; unbefristeter Entzug möglichErhöhte Geldstrafe; obligatorische Fahreignungsabklärung
Wie gravierend ist das Problem des Fahrens in angetrunkenem Zustand in der Schweiz?

Alkoholbedingte Strassenverkehrsunfälle bleiben in der Schweiz ein dokumentiertes Sicherheitsproblem, das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) erfasst wird.

  • ASTRA verzeichnet Alkoholbeteiligung als Faktor bei einem wesentlichen Anteil schwerer und tödlicher Strassenverkehrsunfälle pro Jahr.
  • Der BFU-STATUS-Bericht identifiziert Alkohol als einen der Hauptfaktoren bei tödlichen Strassenverkehrsunfällen.
  • Die Schweiz verzeichnet insgesamt etwa 200 bis 250 Verkehrstote pro Jahr, wobei Alkohol zu einem beachtlichen Anteil beiträgt.
Hat die Schweiz Fortschritte bei der Reduktion alkoholbedingter Unfälle erzielt?

Langfristige Trends zeigen einen Rückgang der Gesamtzahl der Verkehrstoten in der Schweiz, aber alkoholbedingte Vorfälle sind nicht eliminiert worden.

  • Die Gesamtzahl der Verkehrstoten ist seit den frühen 2000er-Jahren deutlich zurückgegangen.
  • Die Einführung des 0,5‰-Grenzwerts im Jahr 2005 (gesenkt von 0,8‰) war mit einer messbaren Verbesserung verbunden.
  • Anlassfreie Atemalkoholkontrollen wurden 2005 zusammen mit dem tieferen Grenzwert eingeführt.
  • Trotz der Fortschritte zählt Alkohol weiterhin konstant zu den häufigsten Ursachen bei tödlichen Unfällen.
Wie stehen die Schweizer Einwohner zu den aktuellen Promillegrenzwerten?

Der aktuelle 0,5‰-Grenzwert, eingeführt im Jahr 2005, wird von der Schweizer Bevölkerung nach anfänglicher Debatte weitgehend akzeptiert.

  • Die Senkung von 0,8‰ auf 0,5‰ im Jahr 2005 war zunächst umstritten, wird aber heute weitgehend akzeptiert.
  • Der strengere Grenzwert von 0,1‰ für Neulenkende und Berufschaufföre wird allgemein als Sicherheitsmassnahme unterstützt.
  • Die öffentliche Akzeptanz von anlassfreien Atemalkoholkontrollen ist seit deren Einführung gestiegen.
Unterstützen Schweizer Einwohner die Kontrollen am Strassenrand?

Ja. Anlassfreie Atemalkoholkontrollen und sichtbare Polizeieinsätze werden weitgehend unterstützt.

  • Anlassfreie Atemalkoholkontrollen sind seit 2005 gesetzlich erlaubt und werden regelmässig durchgeführt.
  • Polizeieinsätze finden häufig an Feiertagswochenenden und in den Abendstunden statt.
  • Die öffentliche Akzeptanz dieser Massnahmen ist über alle Sprachregionen hinweg hoch.
Wie gehen Schweizer Fahrzeuglenker mit Alkoholkonsum beim Fahren um?

Schweizer Fahrzeuglenker berichten generell über ein hohes Mass an Selbstregulierung in Bezug auf Alkohol und Fahren.

  • Abmachungen mit einem nüchternen Fahrer sind üblich, insbesondere unter jüngeren Lenkern.
  • Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrs in städtischen Gebieten verringert den Druck, nach dem Trinken zu fahren.
  • Der Freiwilligendienst Nez Rouge bietet während der Feiertage kostenlose Heimfahrten für alkoholisierte Lenker an.
Welcher ist der letzte datierte Eintrag zu Gesetzesänderungen im aktuellen öffentlichen Schweiz-Grundlagendossier?

Der letzte datierte Eintrag in der aktuellen öffentlichen Schweiz-Exaktpakung ist die Quellenprüfung vom 5. April 2026. Diese Prüfung bestätigt, dass der modellierte 0,05 % (0,5‰) Grenzwert für Inhaber eines definitiven Führerausweises und der 0,01 % (0,1‰) Grenzwert für Neulenkende und Berufschaufföre mit dem verifizierten Quellenset zu diesem Datum übereinstimmten.

  • Datum der Quellenprüfung: 5. April 2026.
  • Der modellierte 0,05 % (0,5‰) Grenzwert für erwachsene Inhaber eines definitiven Führerausweises wurde bestätigt.
  • Der 0,01 % (0,1‰) Grenzwert für Neulenkende und Berufschaufföre wurde ebenfalls bestätigt.
  • Das Verkehrssicherheitsprogramm Via Sicura, verabschiedet im Jahr 2012, führte Massnahmen einschliesslich Alkohol-Wegfahrsperren für Rückfalltäter ein.
  • Die aktuelle öffentliche Exaktpakung speichert keinen neueren datierten landesweiten Reformeintrag über diese Quellenprüfung hinaus.

Quelle:Die Daten stammen aus jurisdiktionsspezifischen Rechtsquellen. Verweise finden Sie in den jeweiligen Abschnitten.

Rechtliche Details

Verifizierungsstatus: primary | Letzte Verifizierung:: 2026-03-08

Rechtsgrundlage (Quelle)

Lokale Quelle